Informationen
Anzahlungsmodalitäten und Stornobedingungen
Liebe Gäste,
Wegen der speziellen Lage haben wir extra für den Sommer 2021 und auch für den Winter 2021/22 unsere Stornobedingungen und für den Sommer 2021 auch unsere Anzahlungsbedingungen angepasst. Diese sind wie folgt:
SOMMER 2021:
Anzahlungen: Es ist keine Anzahlung zu leisten. Allerdings würden wir Sie zur endgültigen Buchung und um unsere Stornobedingungen zu akzeptieren um eine kurze schriftliche Bestätigung bitten.
Stornobedingungen für den Sommer 2021:
Gilt für alle für die Sommersaison 2021 abgeschlossenen Buchungen:
Bis 8 Tage vor der Anreise ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
Bei einer Absage innerhalb der letzten Woche vor Anreise stellen wir Ihnen 90% des Reisepreises in Rechnung, bei vorzeitiger Abreise 100%.
"Sonderfälle" für eine spätere kostenfreie Stornierung finden Sie weiter unten.
WINTER 2021/22:
Anzahlungen: 10 Tage nach Ihrer endgültigen Buchung wird als Anzahlung 30% der Gesamtsumme der Buchung fällig. Im Falle einer Stornierung ohne Stornokosten wird Ihnen natürlich die Anzahlung retourüberwiesen oder auch sehr gerne im Falle einer Umbuchung für diesen Aufenthalt gutgeschrieben.
Stornobedingungen für den Winter 2021/22:
Für alle für die Wintersaison 2021/22 abgeschlossenen Buchungen gilt:
Bis 1 Monat vor der Anreise ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Ab 30 Tage vor Anreise bis 8 Tage vor Anreise werden 70% des Reisepreises verrechnet.
Bei einer Absage innerhalb der letzten Woche vor Anreise stellen wir Ihnen 90% des Reisepreises in Rechnung, bei verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise 100%.
"Sonderfälle" für eine spätere kostenfreie Stornierung finden Sie weiter unten.
„Sonderfälle“ für eine spätere kostenfreie Stornierung Ihres Aufenthalts:
- Bei aktiver Reisewarnung von der Regierung Ihres Heimatlandes für unsere Region, wird es möglich sein, kostenfrei zu stornieren. Dies gilt natürlich auch, wenn das Skigebiet im Winter geschlossen werden müsste.
- Wenn Sie schon bei uns im Urlaub sind und es zu einer Reisewarnung für die nächste Zeit kommt, dann können Sie ab dem Tag bevor diese Reisewarnung in Kraft tritt kostenfrei abreisen. (Also angenommen Deutschland spricht eine Reisewarnung aus, welche ab Freitag in Kraft tritt, Sie sind schon vor Ort und hätten bis Samstag gebucht. Am Donnerstag können Sie abreisen und müssen die beiden letzten Übernachtungen nicht mehr bezahlen. Wenn Sie es aber vorziehen bereits am Mittwoch ab zu reisen, dann wird die Nacht auf Donnerstag noch als frühzeitige Abreise mit 100% Stornogebühr berechnet.)
- Sollte der Beginn einer Reisewarnung genau in die Zeit fallen, in der Sie gebucht haben und Sie sind noch nicht vor Ort, dann können Sie kostenfrei umbuchen oder stornieren. (Sie würden am Samstag anreisen und ab Dienstag gilt die Reisewarnung. Wir verlangen dann von keinem unserer Gäste eine eventuell weite Anreise in Kauf zu nehmen um dann nach 3 Übernachtungen wieder ab zu reisen.)
- Wenn es zu einem neuerlichen Lockdown (Schließung der Beherbergungsbetriebe) in unserer Region kommen sollte, wird die kostenfreie Stornierung natürlich auch in Kraft treten.
- ACHTUNG!!! Wenn Sie oder ein Angehöriger sich zu Hause mit Covid 19 anstecken und deswegen nicht anreisen können, dann wird eine kostenfreie Stornierung NICHT möglich sein. Deswegen bitten wir Sie ausdrücklich eine Reiseversicherung abzuschließen, die diesen Fall abdeckt.
- Ebenfalls KEIN GRUND für eine kostenfreie Stornierung sind unbegründete Bedenken Ihrerseits wegen des Aufenthalts bei uns, wenn also z.B. keine Reisewarnung besteht. Wir bitten um Ihr Verständnis, aber der Situation im Moment sind wir uns wohl mittlerweile alle bewusst… Vielen Dank!
Worum wir im Gegenzug unsere Gäste bitten möchten:
- Schließen Sie eine Reise(rücktritts)versicherung ab welche auch bei einer Covid 19 Erkrankung die Stornokosten übernimmt. (Im Moment wissen wir nur von der EUROPÄISCHEN VERSICHERUNG, dass diese das macht. Gerne können Sie uns auch noch weitere Versicherungen nennen, dann können wir die Aufzählung hier erweitern!)
- Bitte reisen sie nicht krank an bzw. klären sie bei einer grippeartigen Erkrankung zuerst ab, ob es vielleicht Covid 19 sein könnte. Dies kann nur ein Test klären.
- Wenn Sie bereits bei uns im Urlaub sind bitten wir Sie die Auflagen vor Ort unbedingt einzuhalten. Auch wir werden dies tun. Informationen hierzu erhalten Sie vor Ort, bzw. auch schon vorab auf der Seite https://www.obergurgl.com/de/winter/covid-19-schutzmassnahmen.html Dort finden Sie immer die zurzeit geltenden Maßnahmen für das Ötztal.
Die aktuellen Maßnahmen die in Tirol/Österreich gelten finden Sie unter www.sichere-gastfreundschaft.at
Sehr gerne können Sie sich natürlich auch direkt an uns wenden.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung vor Ort nur in BAR beglichen werden kann!
Wenn Sie eine kontaktlose Bezahlung präferieren, können Sie den Betrag gerne auch schon vor der Anreise überweisen.
Bitte nutzen Sie dafür folgende Bankverbindung: IBAN: AT57 3632 4000 0142 0603 und BIC: RZTIAT22324.
Wir sind sehr glücklich darüber Sie wieder bei uns begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen aus Obergurgl,
BLEIBEN SIE GESUND,
BIS BALD,
Ihre Familie Julia & Method Scheiber